Information und Protokoll zur Fachtagung „Auf dem Weg zu einem Demokratiefördergesetz- Impulse Chancen und Herausforderungen“ am 4.Mai 2022 in Berlin.
Jutta Shaikh – OMAS GEGEN RECHTS Frankfurt a.M.:
Zielsetzung des geplanten Demokratiefördergesetzes:
Das Demokratiefördergesetz soll eine verlässliche rechtliche Grundlage für die Förderung von zivilgesellschaftlichem Engagement in den Bereichen Demokratieförderung, Extremismusprävention und Vielgestaltung schaffen.
Das Gesetz wird in gemeinsamer Federführung vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und vom Bundesinnenministerium mit breiter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen umgesetzt.
Im Vorfeld erhielt Omas gegen Rechts Deutschland e.V. eine Einladung schriftlich zu einem Diskussionspapier Stellung zu nehmen und Vorschläge einzubringen.
Wir reichten unsere Vorschläge termingerecht ein und erhielten ein Einladung zu obiger Fachtagung am 4.Mai, die ich als Vertreterin von Omas gegen Rechts Deutschland e.V. wahrgenommen habe.
Tagungsablauf und einige fachliche Informationen
Eröffnung und Begrüßung durch Nancy Faeser und Lisa Paus mit der Möglichkeit Fragen zu stellen
Als Hauptgründe für die Notwendigkeit dieses Gesetzes wurden genannt die Gefahr von Extremismus, wobei nach Aussage von Nancy Faeser und Lisa Paus derzeit die größte Gefahr vom Rechtsextremismus ausgeht.
Besorgniserregend ist die Statistik, nach der 31% der Bürger glauben, dass sie in einer Scheindemokratie leben, in der die Bürger nichts zu sagen haben.
Die Regierung will zivilgesellschaftliche Organisationen frühzeitig in den Gesetzgebungsentwurf mit einbeziehen, da diese einen großen Beitrag gegen Rechtsextremismus und für den Erhalt unserer rechtsstaatlichen Demokratie leisten. Das Innen- und Familienministerium hatte Anfragen an insgesamt 200 zivilgesellschaftliche Organisationen verschickt und 170 Rückläufe erhalten. Bei der Tagung waren mehr als 120 Organisationen vertreten.
Alle Vorschläge wurden geprüft, inwiefern sie in den Gesetzesentwurf einfließen können. Auch die später in den Workshops erarbeiteten Vorschläge werden berücksichtigt werden. Nach dieser Tagung wird der Beteiligungsprozess vorerst abgeschlossen. Die Gesetzesvorlage soll noch in diesem Jahr in das Kabinett eingebracht werden.
In diesem Jahr hat das Förderprogramm Demokratie leben bereits 165 Mio € an Fördermitteln bereitgestellt. Das Ziel der Förderung nach dem neuen Gesetz ist es, zivilgesellschaftlichen Organisationen längerfristige Planungssicherheit mit der Möglichkeit längerfristiger Projektförderung zu geben .
Gleichzeitig wurde auch betont, dass Förderungsmöglichkeiten von 2 Bereichen eingegrenzt werden und zwar von Föderalismus in Deutschland und vor allem vom Haushaltsentwurf. Es können nur die Mittel verteilt werden, die dafür zur Verfügung gestellt werden und leider gibt es derzeit auch eine Vielzahl anderer dringender Probleme. Es wird jedoch auf keinen Fall Kürzungen geben.
Ein Wunsch aus dem Publikum war, ältere Menschen stärker zu beteiligen, insbesondere im Bereich digitale Kompetenz. Frau Faeser antwortete darauf, dass dieses Gesetz ältere Menschen aus ihrer Einsamkeit holen und in den Beteiligungsprozess einbeziehen möchte.
Das Problem der Desinformation in allen Bereichen sowie die herausragende Bedeutung politischer Bildung wurde angesprochen.
Auf die Frage, ob im Rahmen dieses Gesetzes auch das Gemeinnützigkeitsrecht angepasst wird, war die Antwort, dass dies derzeit nicht geplant sei.
Nach einer Pause verteilten sich die Teilnehmer auf 5 Workshops, zu denen wir uns vorher angemeldet hatten:
Workshop1: Rechtsgrundlagen, Regelungsumfang und Ziele
Workshop 2: Austausch von Akteurinnen und Akteuren der Demokratieförderung untereinander
Workshop 3: Finanzierung von Projekten
Workshop 4: Gesetzesausführung und Zusammenarbeit mit Zivilgesellschaft
Workshop 5: Adressatinnen und Adressaten und Fördervoraussetzungen
Ich habe an Workshop 2 teilgenommen:
In diesem Workshop sollten spezifische Austauschformate der Akteurslandschaft der Demokratieförderung inkl. Träger der politischen Bildung erörtert werden, um zukünftig einen gemeinsamen Fachdiskurs etablieren zu können. Dieser soll die Pluralität der Akteurinnen und Akteure sowie unterschiedliche Bedarfe und Ansätze bilden.
Leider war die Zeit von einer Stunde viel zu kurz. Im Rahmen der Vorstellung der über 20 Teilnehmer äußerte sich deshalb jeder zu den 4 Leitfragen:
- Wo sehen Sie den Bedarf für fachlichen Austausch
- Ausgestaltung
- Formen der Austauschformate um Zielsetzung zu erreichen
- Welche Unterstützung erhoffen wir uns
Bereits in dieser Gruppe zeigt sich, dass es eine Vielzahl von Praxisfeldern gibt, weshalb die Schnittstellen und die gemeinsamen Interessen zu identifizieren, wichtig ist. Plattformen zu schaffen von Kompetenzzentren auf die man zurückgreifen kann, sowohl bei wissenschaftlichen als auch bei praxisorientierten Fragen wären wünschenswert.
Zu beantwortende Fragen: Wie kann der Transfer gestaltet werden, wie hoch ist der Lerneffekt bei gemeinsamen Veranstaltungen im Verhältnis zu dem damit verbundenen Aufwand, welche Erfolgsgeschichten gibt es, aus denen man voneinander lernen kann usw.?
Im bildungspolitischen Bereich scheint es schon einige Plattformen zu geben, bpb, transfer-politische-bildung.de, Bildungsstätte Anne Frank. Von allen drei Kompetenzzentren waren Vertreter in meinem Workshop.
Eine Teilnehmerin betonte, dass der internationale Austausch im Rahmen der Demokratiebildung in Europa nicht vergessen werden dürfte.
Auch die Pluralität der Akteure wird noch nicht genügend berücksichtigt, es bedarf einer stärkeren Einbeziehung von Senioren, der muslimischen Gesellschaft und Sinti und Roma.
Anschließend wurden die Ergebnisse der einzelnen Workshops kurz vorgestellt (diese dürften wir noch erhalten) und kurz mit Staatssekretärin Margit Gottstein (Familien…..ministerium) und Staatssekretarin Juliane Seifert (Innenministerium) diskutiert.
Anschließend erfolgte die Verabschiedung und ein anschließendes Get- together der Teilnehmer.
[…] März 2022: Einladung zur Mitgestaltung am Demokratiefördergesetzes […]